Bei 3000.- Euro Versorgungsbezüge muss Ihr Bekannter als Hauptmann in A12 in Pension gegangen sein.
Wie kommen Sie jetzt drauf, dass dieser nur einen geringen Teil seiner Versorgungsbezüge versteuern muss? Selbst wenn Ihr Bekannter schon seit 2005 Versorgungsbezieher ist, würden knapp 60% besteuert werden. Bei jemandem der 2018 in Pension geht, schon über 80%. Das verschärft sich Jahr um Jahr. Lesen Sie hier bitte mal Paragraf 19 EstG.
Das nur mal zum Thema, dass bei Beamten nicht gespart würde.