BigLA schrieb am 19.06.2020 17:00:
Tonfall? Feststellung. Aber nicht begründbar, also können SIE das gern ignorieren :D
Beweisen sie doch einfach das gGegenteil, ich bin dazu zu ungebildet und glaube der Lügenpresse und diversen Wissenschaft-Lügenpresseblättern. +o(
Ich empfehle den Rat von Dieter Nuhr.
Und für den Rest: ich habe (vielleicht aus mangelnder Intelligenz!? Wer weissß das schon) keine Lust auf mMöchtegern-Diskussionen über die Bedeutung von Begriffen zu diskutieren.
Verkneif dir einfach suggestive Wortwahl und alles ist gut.
Außerdem glaube ich doch eh nur der Lügenpresse B-)
Mich hätte mal interessiert, was hier Leute geschrieben hätten, wenn es ein in paar Stunden tötdlicher Virus gewesen wäre und alle hätten nichts unternommen....
Das freie Herbeihalluzinieren von äußerer Bedrohung – ohne fachliche Begründung, einfach per Bundestagsbeschluss, der übrigens nach Ablauf der (angekündigten) 2-Wochen-Frist oder der (gesetzlichen) 1-Jahres-Frist nach Gusto wiederholt werden kann – wandelt die Grundrechte aus GG Art. 1-19 um von Muss- zu Sollte-Bestimmung. Beziehungsweise zu Makulatur.
Aber das ist für dich neu und unerwartet. Und falls dirs auf die Füße fällt, fällt dir sicher eine Entschuldigung ein.
das Beschäftigen mit "waswärewenn" ist viel interessanterB-)
Die Grundrechtsbeschränkung ist es, die Begründung verlangt. Nicht ihre Gewährung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.06.2020 17:30).