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mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2005

Es gibt kein Urteil gegen das Recht auf Abtreibung

Mit dem politisch motivierten Urteil des Obersten Gerichts gegen das Recht auf Abtreibung

Wenn man mal nicht nur CNN und MSNBC guckt wird man feststellen, was wirklich geurteilt wurde:

Tenth Amendment
The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the States, are reserved to the States respectively, or to the people.

Laut Anhang 10 der Verfassung darf also die Regierung der Vereinigten Staaten nur Gesetze und Entscheidungen erlassen, über welche ihnen in der Verfassung die Verfügungsgewalt gegeben wurde. Alles andere ist Sache der einzelnen Staaten und deren Bürger.
Damit war Roe V Wade verfassungswidrig. Abtreibungsgesetze sind also Sache der Bundesstaaten, so lange der Bund nicht verfassungsgemäss ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Bei uns gab es übrigens vor einem Jahr einen ähnlichen Fall, wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen: Die Mietpreisbremse in Berlin wurde für verfassungswidrig erklärt, weil der Bundestag bereits ein Gesetz dazu erlassen hatte. Laut Artikel 70 und 72 können die Bundesländer nur dann Gesetze erlassen, wenn der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz gebrauch gemacht hat.

Das Urteil des SCOTUS hat also nicht über Recht und Unrecht von Abtreibungen entschieden, sondern über förderale Kompetenzen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.06.2022 08:59).

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