K3 schrieb am 4. Juli 2013 13:36
> Im Spiegel-Artikel wird "Der Potsdamer Völkerrechtler
> Andreas Zimmermann, Experte für Diplomatenrecht" zitiert.
> Der bekleidet an der Uni Potsdam den Lehrstuhl "für Öffentliches
> Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches
> Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht".
>
> Seinen Einschätzungen zur Rechtslage würde ich mehr Hintergrund
> zutrauen als den Einschätzungen von Forenschreibern, die
> im Internet die Wiener Konvention gegoogelt haben.
Wenn zuviel auf Titel und zuwenig auf Motive siehst, riskierst du,
manipuliert zu werden.
Nachdem ich selbst das Wiener Übereinkommen über diplomatische
Beziehungen nachgeschlagen habe, stellte ich fest, dass es in der Tat
für Staatsoberhäupter nicht einschlägig ist. Zu diesen vermerkt die
Wikipedia folgendes:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatenstatus#Staatsoberh.C3.A4upter_und_andere_offiziell_eingeladene_Repr.C3.A4sentanten_anderer_Staaten
----8<----
Amtierende Staatsoberhäupter, bei Besuchen aufgrund amtlicher
Einladung auch die sie amtlich begleitenden Angehörigen sowie ihr
sonstiges Gefolge (Berater, Presseberichterstatter, Fahrer,
Sicherheitsbeamte), sind nicht nach dem WÜD, sondern nach allgemeinem
Völkergewohnheitsrecht umfassend geschützt.
----8<----
Also hat der Herr Experte die Wahrheit gesagt und dennoch einen
falschen Eindruck geweckt, nämlich dass es "normal" sei, das Flugzeug
eines Staatsoberhauptes zu durchsuchen. Das ist ein Verhalten, wie
man es von einem Juristen erwartet.
Übrigens hat auch das österreichische Außenministerium getwittert,
dass wegen der Immunität eine Erlaubnis von Morales zur Durchsuchung
erforderlich gewesen sei.
> Im Spiegel-Artikel wird "Der Potsdamer Völkerrechtler
> Andreas Zimmermann, Experte für Diplomatenrecht" zitiert.
> Der bekleidet an der Uni Potsdam den Lehrstuhl "für Öffentliches
> Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches
> Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht".
>
> Seinen Einschätzungen zur Rechtslage würde ich mehr Hintergrund
> zutrauen als den Einschätzungen von Forenschreibern, die
> im Internet die Wiener Konvention gegoogelt haben.
Wenn zuviel auf Titel und zuwenig auf Motive siehst, riskierst du,
manipuliert zu werden.
Nachdem ich selbst das Wiener Übereinkommen über diplomatische
Beziehungen nachgeschlagen habe, stellte ich fest, dass es in der Tat
für Staatsoberhäupter nicht einschlägig ist. Zu diesen vermerkt die
Wikipedia folgendes:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatenstatus#Staatsoberh.C3.A4upter_und_andere_offiziell_eingeladene_Repr.C3.A4sentanten_anderer_Staaten
----8<----
Amtierende Staatsoberhäupter, bei Besuchen aufgrund amtlicher
Einladung auch die sie amtlich begleitenden Angehörigen sowie ihr
sonstiges Gefolge (Berater, Presseberichterstatter, Fahrer,
Sicherheitsbeamte), sind nicht nach dem WÜD, sondern nach allgemeinem
Völkergewohnheitsrecht umfassend geschützt.
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Also hat der Herr Experte die Wahrheit gesagt und dennoch einen
falschen Eindruck geweckt, nämlich dass es "normal" sei, das Flugzeug
eines Staatsoberhauptes zu durchsuchen. Das ist ein Verhalten, wie
man es von einem Juristen erwartet.
Übrigens hat auch das österreichische Außenministerium getwittert,
dass wegen der Immunität eine Erlaubnis von Morales zur Durchsuchung
erforderlich gewesen sei.