die lohnsteuer schuldet der DIENSTNEHMER dem finanzamt, nicht der
arbeitgeber. dieser lohnsteuer-abzug vom bruttogehalt wird (neben
anderen dingen wie sozialversicherung) vom dienstgeber vorgenommnen.
dieser ist dazu verpflichtet, soweit der arbeitnehmer dies nicht
selbst vornimmt. dies ist in der regel stets der fall (wer will sich
damit schon monatlich befassen?).
so.
wie kann es nun rechtens sein, daß ein verzicht von seiten des
finanzamtes, nämlich auf 40% der zahlung der lohnsteuer, dem
arbeitgeber die geldbörse füllt, wo doch dieser betrag dem
eigentlichen schuldner (dem dienstnehmer) gehörte?
arbeitgeber. dieser lohnsteuer-abzug vom bruttogehalt wird (neben
anderen dingen wie sozialversicherung) vom dienstgeber vorgenommnen.
dieser ist dazu verpflichtet, soweit der arbeitnehmer dies nicht
selbst vornimmt. dies ist in der regel stets der fall (wer will sich
damit schon monatlich befassen?).
so.
wie kann es nun rechtens sein, daß ein verzicht von seiten des
finanzamtes, nämlich auf 40% der zahlung der lohnsteuer, dem
arbeitgeber die geldbörse füllt, wo doch dieser betrag dem
eigentlichen schuldner (dem dienstnehmer) gehörte?