Der V-Fall nach deutschem Recht ist nur gegeben, wenn direkt um deutschem Boden gekämpft wird. Dann und nur dann dürfen Wehrfähige zum Kampf gezwungen werden. Für das, wozu Peter Struck pragmatisch ausführte: "Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt"*, war kein V-Fall. Jeder Soldat, der an IFOR in Afghanistan teilnahm, hat sich dafür gesondert bereit erklärt. ("für Auslandseinsätze im Rahmen ... ... ..." oä.) Pragmatische Darlegungen sind keine rechtssicheren Begriffe. Wenn wir von V-Fall reden, ist das ein Ereignisspektrum, das sehr enge rechtliche Voraussetzungen und Folgen hat. Ob Deutschlands Sicherheit (gegen Terrorwahrscheinlichkeiten) irgendwie am Hindukusch verteidigt wurde, ist eine ganz andere pragmatische Frage, als die Frage, ob IFOR ein V-Fall war - letzteres, habe ich in meinem Grundwehrdienst gelernt, war es nie und drohte es nie zu werden. Es gab glaube ich, meine ich mich zu erinnern, auch einen Major der Luftwaffe, der in höchster Instanz mit seiner Haltung gewann, dass er nicht zur Teilnahme an AWACS-Software-Programmierung für den Einsatz in Afghanistan gezwungen werden dürfe, da er keine Bereitschaft für IFOR unterschrieben hatte und IFOR kein V-Fall war.
* https://de.wikiquote.org/wiki/Peter_Struck
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