wissen ist ohnmacht schrieb am 17.09.2022 20:38:
in der sogenanntenn "u-haft" herrschen hierzulande völlig absurde, irrationale und menschenunwürdige zustände: untersuchungshäftlinge dürfen beispielsweise ihre zelle nur eine stunde lang verlassen, ansonsten müssen die betroffenen 23 stunden lang die wand anstarren!
da bin ich wirklich bei dir. Das für die Untersuchungshaft andere Regeln gelten, liegt daran, dass sie eben einem andern Zweck dient, als der Strafvollzug. Während beim Strafvollzug der Gedanke der Strafe und der Gedanke von Prävention eine Rolle spielen, geht es in der U-Haft ausschiesslich darum, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines Beschuldigten einzuschränken, um ihn etwa an der Flucht oder der Verdeckung von Straftaten zu hindern.
Das öffnet dann aber für die missbräuchliche Verhängung und Ausgestaltung von U-Haft auch Tür und Tor. Die soll nämlich nicht dazu dienen, dem Beschuldigten die Mitwirkung an der Ermittlung abzupressen. Mit diesem Hintergedanken, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu erleichtern, wird sie aber leider allzu häufig verhängt.