oxybenzol schrieb am 18.09.2022 12:33:
Wie verhinderst du ohne U-Haft das Untertauchen / Vernichten von Beweisen?
nun ja es wird ja nicht immer Untersuchungshaft verhängt. Also wie verhindert man das dann in den Fällen, in denen keine verhängt wird ?
Problematisch an der jetzigen Ausgestaltung des Instruments ist eben, dass es faktisch massiv in die Rechte des Beschuldigten eingreift, sich nicht an den Ermittlungen gegen sich selbst beteiligen zu müssen. Das wird schon an Regelungen zur Entschädigung nach einer unberechtigten Untersuchungshaft deutlich. Die kann verwehrt werden, wenn der Beschuldigte durch eigenes Verhalten (etwa indem er keine Aussage macht, also auch keine entlastende) die Untersuchungshaft herbeigeführt hat.
Damit werden sehr grundsätzliche Regelungen des Rechtsstaats zumindest indirekt ausgehebelt. Und dann geht es eben nicht mehr nur um das Verhindern von Flucht und Verdunkelung, sondern auch um die missbräuchliche Verwendung der Untersuchungshaft zu Ermittlungszwecken. Es ist einfach ein hochproblematisches Instrument, und das geht in der Rechtspraxis öfter mal unter.