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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Re: Nicht ganz richtig...

wiejetzt schrieb am 18.09.2022 01:44:

Dass Gefängnisse keine Funktion erfüllen oder sinnlos sind, würde ich nicht unbedingt so stehen lassen.

Im Strafvollzugsgesetz steht in §2:

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Somit kommt einer Justizvollzugsanstalt, wie Gefängnisse hierzulande heißen, im Idealfall die Aufgabe zu, den haftfällig gewordenen Bürger nicht nur zu reformieren und auf ein gesellschaftlich adäquates Leben nach der Haftstrafe vorzubereiten, sondern auch die Gesellschaft vor der Gefahr zu schützen, die von einem Täter, jedenfalls zum Zeitpunkt seiner Inhaftierung, ausgeht.

Allerdings hat der §2 keine Allgemeingültigkeit. Ich erinnere nur an die derzeit laufenden bzw kürzlich gelaufenen Prozesse gegen ehemaliges KZ-Personal. Diese sind nach 45 meist nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten (sie scheinen also gesellschaftlich adäquat gelebt zu haben) und eine Gefahr von Straftaten geht von denen auch nicht mehr aus (was wollen die jetzt tun? Die könnten maximal mit dem Krückstock drohen oder aus dem betreutem Wohnen ausbrechen).

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