J.Creutzfeld schrieb am 17.09.2022 14:39:
der glaubt auch nicht an den freien Willen.
Nicht ganz richtig. Richtig ist: Strafe (im Gegensatz z.B. zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr) setzt freien Willen voraus. Umgekehrt gilt dies aber nicht notwendigerweise; man kann durchaus an den freien Willen glauben und dennoch Strafe um der Strafe willen ablehnen.