oxybenzol schrieb am 18.09.2022 11:40:
Das Strafsystem ist auch nicht auf Wiedereingliederung bedacht, sondern auf Bestrafung. Dies führt dann zu einer Rückfallquote von 50% innerhalb von 3 Jahren.
Die Wiedereingliederung ist überhaupt nicht das, was Verbrecher am meisten wollen, hierzu hätte es vor der Tat bereits genügend Gelegenheit. Die Rückfallquote kommt zustande durch eine Form von Praxis, die zur erlernten Gewohnheit wird. Diese abzulegen, ist nicht die Pflicht der Justiz.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.09.2022 00:39).