White Dwarf schrieb am 18.09.2022 08:59:
Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 18.09.2022 08:55:
ein, mit Verlaub, selten dämliches Argument. Man kann dir auch Drogen, Waffen, ja selbst eine geklaute Mona Lisa 'unterschieben'. Soll deshalb deren Besitz in Zukunft nicht mehr strafrechtlich relevant sein ? ;)
Zu Drogen habe ich schon geschrieben, dass deren Besitz straffrei sein sollte. Bei den übrigen Dingen würde die StA eher geneigt sein, neutral zu ermitteln. KiPo dagegen ist ein gesellschaftliches Stigma, daher sollte hier mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden.
Der Ansatz skaliert nicht. Schlicht weil Du regelmäßig nicht den Tatvorgang an sich nachweisen kannst, sondern nur die Artefakte.
Sorry Herr Richter, ich weiss nicht wie das Auto von White Darf in meinen Verkaufsvorgang gelangen konnte, jemand muss mir das untergeschoben haben. Selbstverständlich ist das Geld rechtmäßig erworben worden, schließlich ist das der Lohn für die Kundenacquise und spiegelt in keinster Weise den Wert des Autos wieder.