Oktoberfest: Hier soll das inkriminierte Lied verboten sein. Bei Bier ist man sich noch nicht sicher.
heißt es in der Bildunterschrift.
Notabene: dabei geht es nicht um das durch den unterlegten völkischen Text modifizierte Lied, denn das ist sowieso verboten, sondern um das Original. Gigi d'Agostino ist also doppelt beschissen dran: erst wird das Lied verhunzt, und dann auch noch im Original verboten. Wie verträgt sich das mit dem Urheberrecht?