War ja leider nicht anders zu erwarten.
Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung der Bundesregierung, die Wahlen zu genehmigen.
Völkerrechtlich besteht keine Ermächtigung, Wahlen anderer Länder zu verbieten. Deutschland setzt sich beim Verbot der Wahlteilnahme in syrischen Botschaften klar über geltendes Recht hinweg und sorgt selbst dafür, dass die Wahlen weder "frei noch fair" sein können.
Vielleicht können wir uns in Deutschland darauf einigen, Parlament und Bundesregierung bei der nächsten Wahl in corpore in die Wüste zu schicken. Dann bestünde wenigstens die Spur einer Hoffnung auf vernünftigen Neuanfang.