Deutschland dagegen hat die komplette Straße vor der syrischen Botschaft in Berlin sperren lassen.
Fragt sich nur mit welcher Begründung. Ist es denn prinzipiell für ein Land erlaubt, den Zugang zu einer Botschaft zu sperren (Notfälle mal außen vor)? Das hat ja nicht mal die DDR lückenlos für bundesdeutschen "Vertretungen" geschafft.
Und selbst dann gibt es ja noch die Briefwahl - auch wenn's umständlich wäre (ich nehme ja nicht an, dass die Stasi 2.0 die Briefe an die syrische Botschaft auf den Postämtern öffnet, um zu prüfen, ob sich darin Wahlzettel befinden).
Deswegen wundere ich mich auch über die Anfrage der Botschaft ans Auswärtige Amt:
Eine formelle Anfrage der syrischen Botschaft zur Teilnahme der in Deutschland lebenden syrischen Wahlberechtigten an den Wahlen in der Botschaft in Berlin habe das Auswärtige Amt „abschlägig beschieden“,
und
Völkerrechtlich besteht keine Verpflichtung der Bundesregierung“, die Wahlen zu genehmigen.
Ich würde doch eher davon ausgehen, dass es der Genehmigung des Landes gar nicht bedarf, wenn eine Botschaft - auf ihrem hoheitlichen Territorium (was ja wohl eine Botschaft darstellt) - dort ihre Landsleute wählen lässt.