Stephan Schleim schrieb am 11.06.2019 09:39:
Ein rechtstaatlicher Gerichtsprozess, den ich gegen Ende als Beispiel anführe, ist u.a.
* in der Regel öffentlich, sofern nicht andere Interessen schwerer wiegen;
* basiert auf Regeln (z.B. zur Beweiserhebung, man könnte auch sagen: Wahrheitsfindung);
* gibt den Beteiligten die Gelegenheit, sich zu den Sachverhalten zu äußern;
* unterliegt wiederum der Kontrolle einer höheren Instanz (Berufung oder Revision), bis man bei der höchsten Instanz angekommen ist, wo man davon austeht, dass die Experten einander gegenseitig kontrollieren;
* …
Diese Regeln gelten doch seit dem alten Griechenland.
Und zwar eigentlich immer und überall.
Ich weiß jetzt nicht, wie du auf "demokratischer Rechtsstaat" kommst.