Kuhlbusch berichtet, dass Tönnies bis Freitag Listen der Beschäftigten geliefert habe, in denen 30 Prozent der Adressen gefehlt hätten. Bei Anfragen habe die Firma "immer zögerlich reagiert".
Tönnies hat sich auf den Datenschutz berufen und gesagt, daß er die Daten gar nicht herausgeben darf.
Wer hat denn nun Recht? Gibt es bei der Herausgabe Probleme mit dem Datenschutz oder nicht? Unter welchen Bedingungen dürfen die Adressen herausgegeben werden? Braucht es eine gerichtliche Anordnung, damit die Adressen herausgegeben werden dürfen?
Oder haben wir hier wieder mal eine glasklare Gesetzeslage, die Prozesse durch mehrere Instanzen erfordert, um in 5 Jahren zu wissen, was richtig gewesen wäre oder nicht.