rebzilla schrieb am 04.10.2022 11:03:
murdock01 schrieb am 04.10.2022 08:43:
Hmm, nö, ist es nicht.
Wo genau steht das, dass ein Friedensvertrag obligatorisch sei?
https://globalhistory.de/friedensvertraege/index.aspx
"Ein Friedensvertrag ist nicht obligatorisch; der Friedenszustand kann nach einem Krieg oder Waffenstillstand auch auf andere Weise hergestellt werden. (z.B. Aufnahme diplomatischer Beziehungen, Vertrag über die Errichtung freundschaftlicher Beziehungen)."Sie müssen schon die Geschichte der BRD, DDR, III Reich und Weimar kennen, bevor Sie Sich ein richtiges Urteil über die Rechtswirkungen erlauben können.
Das Völkerrecht systematisch dargestellt; Dr. Franz v. Liszt
§39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
V. Die Beendigung des Krieges
https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/liszt_voelkerrecht_1898?p=2351. Sie erfolgt entweder:
a Formlos durch Einstellung der Feindseligkeiten von beiden Seiten oder durch Unterjochung des Gegners (Eroberung, debellatio oder subjugatio).
b Oder in förmlicher Weise durch Abschluß und Ratifikation des Friedensvertrages.Auf uns Deutsche trifft der 2. Fall zu, ansonnsten hätten wir als Russen den russichen Präsidenten, oder als Amis den US-Präsidenten gewählt oder als Briten um die Queen getrauert.
Wieso genau? Der 1. Fall ist genau das, was passierte, die beteiligten Seiten stellten die Feindseligkeiten ein.
2. Der Friedensvertrag steht unter denselben völkerrechtlichen Rechtsregeln wie jeder andere Staatsvertrag.
3. Die allgemeine und grundsätzliche Wirkung des Friedensvertrages ist zunächst die Beendigung des Streites zwischen den Kriegführenden, die Erledigung des casus belli, die Wiederherstellung der völkerrechtlich geregelten friedlichen Beziehungen.
Da, wie Ihrer Quelle zu entnehmen ist, kein förmlicher Friedensvertrag zwingend notwendig war, ist auch alles, was Sie daraus schlussfolgern, optional bzw. trifft nur im Fall 2 zu.
An diesem Punkt hätte es keine Besatzung mehr geben dürfen, denn der Urzustand des Völkerrechtssubjektes muß dann wieder hergestellt werden. Das war es aber seit 1918 nicht mehr.
Das ist Unfug.
Zur völkerrechtlichen Einordnung Deutschlands als Staat siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945
Neben den Völkerrechtsvorlesungen einiger Universitäten, die dank Coronahype ihre Vorlesungen ins Netz (u.a. Youtube) stellten
Welche deutsche Universität genau unterstützt in einer Vorlesung Ihre Thesen?
, können Sie noch:
https://www.parlamentarischerrat.de
anschauen.
Warum sollte ich das tun? Die Stellung Deutschlands als Staat war bis 1990 umstritten, das ist richtig. Deshalb kann der parlamentarische Rat, der übrigens nur für Westdeutschland Bedeutung hatte, auch kein Licht in die aktuelle Stellung Deutschlands als Staat bringen.
Beachten Sie bitte den Festakt, wo sich als "Ehrengäste" feindliches Militär befindet.
https://www.parlamentarischerrat.de/festakt_892.html
Ja und? Zu dieser Zeit war Deutschland besetzt, deshalb waren auch Vertreter der Besatzungsmächte zugegen.
Wenn Sie Franz von Liszt nicht vertrauen, beobachten Sie bitte:
Das hat nichts mit Vertrauen zu tun. Sie picken sich nur aus seinen Ausführungen das heraus, was Ihre wirren Thesen stützt und lassen die anderen unter den Tisch fallen.
8.9.1948
2. Sitzung
Carlo Schmid (SPD):
Bericht über die dem Parlamentarischen Rat gestellte Aufgabe, Teil 18.9.1948
2. Sitzung
Carlo Schmid (SPD):
Bericht über die dem Parlamentarischen Rat gestellte Aufgabe, Teil 2Zu finden unter:
https://www.parlamentarischerrat.de/mitglieder_891_mitglied=82_seitentiefe=2.html
Wie ich schon schrieb, das, was der parlamentarische Rat damals für die 3 Westzonen verhandelte, was zu dieser Zeit der Status Quo.
Mit dem 2+4-Vertrag hat sich dieser allerdings geändert, das wird von allen ernsthaften Völkerrechtlern auch nicht bestritten.
Wie sollen denn unter feindlicher militärischer Besatzung freundschaftliche Beziehungen aufgenommen werden?
Dass Sie sich um die Beantwortung meiner Frage mit viel Text versuchen herumzudrücken, hilft nicht viel weiter. Deshalb nochmals:
Wo genau steht das, dass ein Friedensvertrag obligatorisch sei?Habe ich oben dargelegt.
Der einzige Fall, in dem Kriege ohne Friedensvertrag geregelt werden ist, wenn die feindlichen Besatzungstruppen das Land verlassen, und der originäre Staat wieder seine ursprüngliche Staatlichkeit hergestellt hat.
Haben Sie dafür einen Beleg (bitte keine Youtube-Erklärbär-Videos)?
...
Textwüste entsorgt
...Wenn Sie meine Ausführungen als Textwüste verachten, dann kann ich mir ja in Zukunft Ihnengegenüber vernünftige Argumente sparen.
Wenn die Argumente vernünftig sind, ist das eine ganz andere Baustelle. Für wirre Reichsbürger-Theorien gebe ich Ihnen allerdings recht.
Schulterzuck...
Eine Anerkennung als Staat ist immer eine Angelegenheit zwischen Staaten, was Sie oder ich oder auch gar alle Menschen in Deutschland dazu denken, ist relativ unerheblich (da sie ihrerseits keine Staaten sind).
Gibt es einen Staat auf dieser Welt, der Deutschland, so wie es heute ist, nicht als Staat anerkennt? Deutschland ist Mitglied der UN und ist somit nach allgemeiner Rechtsauffassung unzweifelhaft ein Staat. Punkt....
Und da kann man sehen was Unwissenheit anrichten kann.
...
An Ihrem Gebaren kann man erkennen, das diesbezüglich jegliche Kultur an Ihnen vorbeigezogen ist.
...
Damit haben Sie sich das Ignorieren Ihrer Positionen von meiner Seite redlich verdient. Mit Reichsbürgern kann man ggf. diskutieren, mit Dummschwätzern, die meinen, die ad hominem Keule schwingen zu müssen, kann man das nicht.
Damit ist hier von meiner Seite Schluss mit der Diskussion.