rebzilla schrieb am 03.10.2022 23:46:
murdock01 schrieb am 03.10.2022 23:19:
rebzilla schrieb am 03.10.2022 22:23:
Es ist zwingend im Völkerrecht, daß das Staatsoberhaupt den Friedensvertrag schließt, in dem dann die neuen Grenzen dann völkerrechtlich festgeschrieben werden.
Hmm, nö, ist es nicht.
Wo genau steht das, dass ein Friedensvertrag obligatorisch sei?
https://globalhistory.de/friedensvertraege/index.aspx
"Ein Friedensvertrag ist nicht obligatorisch; der Friedenszustand kann nach einem Krieg oder Waffenstillstand auch auf andere Weise hergestellt werden. (z.B. Aufnahme diplomatischer Beziehungen, Vertrag über die Errichtung freundschaftlicher Beziehungen)."Wie sollen denn unter feindlicher militärischer Besatzung freundschaftliche Beziehungen aufgenommen werden?
Dass Sie sich um die Beantwortung meiner Frage mit viel Text versuchen herumzudrücken, hilft nicht viel weiter. Deshalb nochmals:
Wo genau steht das, dass ein Friedensvertrag obligatorisch sei?
Der einzige Fall, in dem Kriege ohne Friedensvertrag geregelt werden ist, wenn die feindlichen Besatzungstruppen das Land verlassen, und der originäre Staat wieder seine ursprüngliche Staatlichkeit hergestellt hat.
Haben Sie dafür einen Beleg (bitte keine Youtube-Erklärbär-Videos)?
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Textwüste entsorgt
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Schulterzuck...
Eine Anerkennung als Staat ist immer eine Angelegenheit zwischen Staaten, was Sie oder ich oder auch gar alle Menschen in Deutschland dazu denken, ist relativ unerheblich (da sie ihrerseits keine Staaten sind).
Gibt es einen Staat auf dieser Welt, der Deutschland, so wie es heute ist, nicht als Staat anerkennt? Deutschland ist Mitglied der UN und ist somit nach allgemeiner Rechtsauffassung unzweifelhaft ein Staat. Punkt.