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  • rebzilla

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2001

§ 41. Die einzelnen Sätze des Kriegsrechts. Fortsetzung

Das Völkerrecht systematisch dargestellt
Dr. Franz v. Liszt
1898

§ 41. Die einzelnen Sätze des Kriegsrechts. Fortsetzung
V. Die Besetzung fremden Staatsgebietes

Während durch die Eroberung fremdes Staatsgebiet dem Sieger erworben wird, tritt infolge der Besetzung von feindlichem Staatsgebiet durch die vorrückende Kriegsmacht nur thatsächlich und vorübergehend, soweit die effektive Macht der besetzenden Truppen reicht, die Staatsgewalt des Okkupierenden an die Stelle der rechtmäßigen Staatsgewalt. Durch die Okkupation wird also ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen der besetzenden Staatsgewalt und den Bewohnern des besetzten Gebietes erzeugt.

1. Die besetzende Staatsgewalt hat das Recht wie die Pflicht, an Stelle der rechtmäßigen Staatsgewalt Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten.
2. Das in die Hände des Siegers gefallene fremde Staatsvermögen wird den
Zwecken der Kriegführung dienstbar gemacht.
3. Das Privateigentum ist im Landkrieg unverletzlich, soweit nicht der Notstand (die nécessité de guerre) seine Verletzung rechtfertigt.

Corona ist mit "Notstand" nicht gemeint. Also das ganze Buch lesen.

Ansonnsten HLKO.

Sapere aude.

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