Ansicht umschalten
Avatar von an7oine
  • an7oine

243 Beiträge seit 15.03.2024

Rechtlicher Status Taiwans

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtlicher_Status_Taiwans

Juristische Argumente für den Anspruch der Republik China (Taiwan).

Das Gebilde auf Taiwan entspricht den Anforderungen nach der sogenannten Drei-Elemente-Lehre (nach Jellinek sowie der Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933), wonach ein Staat ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt erfordert.

Die Republik China besteht seit ihrer Gründung 1911 fort, nunmehr auf dem stark verkleinerten Staatsgebiet der Hauptinsel Taiwan nebst Penghu, Matzu etc.

Die Entstehung und der Fortbestand eines Staates ist ein rein tatsächliches Geschehen (ebenso umstr.), sodass Erklärungen und Verträge von Drittstaaten grundsätzlich keine Auswirkung haben. Die Verfassungsklausel der Volksrepublik (s. u. 3.) ist daher belanglos.

Die Anerkennung ist in rechtstheoretischer Hinsicht rein deklaratorisch. Daher kann auch die kollektive Nicht-Anerkennung durch Drittstaaten allein nicht die Staatlichkeit der Republik China negieren.

Die Volksrepublik China hat zu keinem Zeitpunkt tatsächlich Staatsgewalt über die Insel Taiwan ausgeübt.[6]

Der Friedensvertrag von San Francisco hatte für Taiwan lediglich dadurch Relevanz, dass er die Souveränität Japans wiederherstellte. Am Tag des Inkrafttretens, dem 28. April 1952, konnte das souveräne Japan als gleichberechtigter Staat die Insel Taiwan und den Penghu-Archipel an das Empfängerland, die Republik China, abtreten.[7]

Der Vertrag von Taipeh ist der formelle Friedensschluss zwischen Japan und der Republik China. Darin erkennt Japan erneut die Kairoer und die Potsdamer Erklärung an. Darüber hinaus werden alle früheren zwischen Japan und China abgeschlossenen Verträge einschließlich des Vertrags von Shimonoseki für nichtig erklärt.

Nach dem Grundsatz Uti possidetis ist die Republik China legaler Souverän über Taiwan, da sie die Insel zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Taipeh 1952 unzweifelhaft kontrollierte.[8]

Artikel 4 der Verfassung der Republik China besagt „Das Territorium der Republik China“ ist definiert „entsprechend der existierenden nationalen Grenzen …“. Als historischer Teil Chinas ist Taiwan darin auf natürliche Weise eingeschlossen. Wegen der Ungültigkeit des Vertrags von Shimonoseki ab initio hat Taiwan nie aufgehört, Teil Chinas zu sein. Daher besteht keine Notwendigkeit eines neuerlichen formellen Beschlusses der Nationalversammlung, um Taiwan wieder in die Republik China einzugliedern.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat bis heute kein Staat, außer dem Bürgerkriegsgegner Volksrepublik China, die Souveränität der Republik China über Taiwan angefochten. Dies validiert den Souveränitätsanspruch der Republik China.

Die USA erkennen durch den 1955 mit der Republik China geschlossenen Verteidigungsvertrag deren Souveränität über Taiwan implizit an.

Ein bisher nicht beachteter Faktor in der Diskussion um die Zugehörigkeit Taiwans zur Republik China besteht darin, dass die von der Volksrepublik China nicht eingenommenen Archipele Quemoy und Matsu unbestritten seit Gründung der Republik 1911/12 bis heute zu ihrem Staatenverband gehören. Sollte man tatsächlich die obigen Gründe einer Zugehörigkeit Taiwans zur Republik China negieren, so ist dennoch anzuerkennen, dass selbst eine auf jene Inselgruppen reduzierte Republik China als Mikrostaat alle Staatsfähigkeiten besäße. Auf diese Weise könnte sie mit dem sinojapanischen „Vertrag von Taipeh“ die Insel Taiwan aus japanischer Souveränität völkerrechtswirksam erhalten haben.[9]

Juristische Argumente für den Anspruch der Volksrepublik China

Die Volksrepublik China erkennt die von der Qing-Regierung im 19. Jahrhundert, dem Jahrhundert der Demütigung, abgeschlossenen ungleichen Verträge und somit auch den Vertrag von Shimonoseki grundsätzlich nicht an. Daher war Taiwan aus Sicht der Volksrepublik immer Teil Chinas und somit ab 1912 der Republik China als Nachfolgestaat der Qing-Dynastie. Die Volksrepublik China ist, bestätigt durch die Resolution 2758 der UN-Generalversammlung, ihrerseits rechtmäßiger Nachfolgestaat der Republik China und hat somit mit der Souveränität über Festlandchina auch die rechtmäßige Souveränität über Taiwan übernommen.

Die grundsätzliche Einheit Chinas (Argumente für die Zugehörigkeit Taiwans zu China: siehe oben) vorausgesetzt, ist die Volksrepublik China durch eine insgesamt erfolgreiche Revolution Rechtsnachfolgerin der Republik China, wie sie vor 1949 bestand. Als solche wird sie auch international anerkannt; faktisch erhebt auch die Republik China keine Einsprüche mehr dagegen.

Die Präambel der Verfassung der Volksrepublik China von 1982 besagt „Taiwan ist Teil des heiligen Territoriums der Volksrepublik China. Es ist die erhabene Pflicht aller Chinesen, einschließlich unserer Landsleute in Taiwan, die große Aufgabe der Wiedervereinigung des Vaterlandes zu bewältigen. Beim Aufbau des Sozialismus ist es ein Imperativ, auf Arbeiter, Bauern und Intellektuelle zu bauen, und alle verfügbaren Kräfte zu vereinen.“ (In Versionen der Verfassung der Volksrepublik China vor 1978 war Taiwan nicht erwähnt.)

Bewerten
- +
Ansicht umschalten