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  • kid1212

mehr als 1000 Beiträge seit 22.05.2012

Noch mal zur Klarstellung

Deutschland hat bei der OPCW technische Hilfe angefordert, um zu klären mit welcher Substanz eine eventuelle Vergiftung eines russischen Staatsbürgers erfolgt ist. Dieser befand sich zum Zeitpunkt der Probenahme schon mehrere Tage auf Deutschen Boden.

Damit gibt es keinerlei Hinweise darauf, die einen Vorwurf Deutschlands begründen würden, Russland hätte auf seinem Teritorium eine Chemiewaffe gegen eine Person eingesetzt.

Deutschland hätte das Recht gehabt, die Angelegenheit direkt mit Russland zu klären oder die entsprechenden Mechanismen zur Klärung bei der OPCW zu beantragen.

Das hätte zeitlich festgelegte Abläufe in Gang gesetzt, die angefangen bei der Stellungnahme des nun beschuldigten Landes innerhalb von 10 Tagen bis zum Einsatz von Inspektoren der OPCW auf russischen Gebiet, zur Folge gehabt hätten.

All das ist nicht erfolgt. Den Grund dafür weiß nur die deutsche Regierung.

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