Im DLF war eben der Kartellrechtler Kristian Kersting, Uni Düsseldorf (Wirtschaft am Mittag).
Schon heute kann das Kartellamt bei einer marktbeherrschenden Stellung und mißbbräulich überhöhte Preise vorgehen. Der Nachweis dürfte insbesondere beim Erlaß der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 30 Cent leicht(er) sein.
Die marktbeherrschende Stellung liegt bereits vor, die um etwa 30 Cent niedrigeren Preise kommen beim Verbraucher nicht an.
Das Bundeskartellamt könnte also schon jetzt tätig werden – Kersting rechnet allerdings mit einer Verfahrensdauer von 5 Jahren, und am Ende kassiert der Bund eventuelle Bußgelder und nicht der übers Ohr gehauene Verbraucher.
Rechtsgrundlage ist § 34 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), „orteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde“.
Habeck möchte darüber hinaus Ölkonzerne und Tankstellennetze entfflechten. Viel Spaß damit, denn Kersting sieht das äußerst kritisch, ob man europäischer Ölkonzerne mit einer deutschen Anordnung „zerschlagen“ kann.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.06.2022 14:17).