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  • bernstein

mehr als 1000 Beiträge seit 05.10.2007

Re: Es wird Arbeitsplätze kosten

MaraMuse schrieb am 7. November 2011 17:26

> bernstein schrieb am 7. November 2011 16:51

> > Der öffentliche Auftragnehmer muss das wirtschaftlichste Angebot
> > annehmen.

> Das ist aber kein Naturgesetz. Man _könnte_ die Ausschreibungen
> durchaus auch an weitere Bedingungen koppeln, z.b. die Einhaltung von
> Sozialstandards. Dann wäre das "billigste" Angebot, das die
> öffentliche Hand dann außerhalb der Ausschreibung per Subvention
> durch Aufstockung doch teurer kommt, ggfs. außen vor.

Soweit das jeweilige Vergabegesetz das im Bund oder Bundesland
zulässt, ist das ducrhaus möglich. (Der Unterschied zwischen Billig
und wirtschaftlcih besteht ohnehin im Vergaberecht) In einigen
Ländern gibt es eine explizite Midneslohn- oder Tariftreueregelung.
Das ist gut. Aber die Masse der Niedriglohnproblematik bekommt man
damit nicht in den Griff. Das hier ist kein wesentlcihes KLapffeld
dafür.

> > Die klare
> > Frage war: Wo zahlt der Staat seinen Beschäftigten Löhne unter
> > Existenzminimum?

> Und ich habe die Frage eben auf Indirektion erweitert: wo lässt er
> solche Löhne zahlen und fördert dies, da das nahezu auf das Gleiche
> hinauskommt.

Wie gesagt, das dürfte ganz wenige Fälle betreffen (Catering,
Wachdienste, von Fahrdiensten hörte man.)

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