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Avatar von alterpinguin
  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

Das hat er doch geschrieben!

shanghai schrieb am 06.03.2024 15:55:
Re: Der Irrglaube

Raistlin666 schrieb am 06.03.24 11:28:

Der Verfassungsschutz ist nicht dazu da das Grundgesetz zu beschützen sondern nur die Verfassung von unseren Politikern :D

Ah ist das so? Ich dachte es ginge darum, die Regierung vor dem Bürger zu schützen?

Das hat er doch geschrieben! Du denkst mit der Beschränkung auf BRD-Bürger und Regierungs-Politiker etwas sehr eingeschränkt. Es kann sich sehr wohl um Nicht-Bürger handeln als auch der Schutz von Politikern, die nicht gerade in der Regierung sitzen, z.B. in einem Aufsichtsrat oder Vorstandsposten oder... EU-Vertretung? Das Wort "Schutz" kann auch sehr weit gefasst sein und könnte auch Angehörige bis zu Haustieren etc. umfassen. Bei ehrähnlichen Beschädigungsmöglichkeiten soll schon eine Medienäußerung reichen um den Verfassungsschutz aktiv werden zu lassen. Da kommt manchmal "klamheimliche Freude" auf...

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