Hab mir den Artikel dieses Anwalts durchgelesen. Seine Argumentationslinie ist mehr als dürftig.
So unterstellt er beispielsweise es sei eine Falschbehauptung, dass es in dem abgehörten Gespräch um einen geplanten Angriff auf die Infrastruktur eines anderen Landes gehe. Wer sich den Mitschnitt angehört hat, weiß, dass es eben genau darum geht und auch um die Verschleierung desselben.
Dann versucht er auch noch, den Sachverhalt wie folgt darzustellen:
"Landesverteidigung im Sinne der Vorschrift ist jegliche Tätigkeit der Bundeswehr zur Abwehr von Angriffen auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland." Der Satz selbst ist ja richtig, nur war dies nicht Inhalt des Gesprächs der Offiziere.
Der ganze Artikel ist ein absoluter Schmarrn was für mich eher darauf hinweist, dass es sehr wohl Grund für reihenweise Strafanzeigen und Klagen gäbe.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.03.2024 20:05).