GrenSo schrieb am Heute, 12:45:
Wenn Land A aus Land B legal eine Waffe bezogen hat und damit zur Verteidigung Land C beschießt, da Land C zuvor Land A militärisch überfallen hat, dann hat Land C nicht das Recht Land B anzugreifen.
Vor allem nicht, bevor Land C nicht einen entsprechenden Antrag im feministischen Außenministerium von Land B eingereicht und genehmigt bekommen hat. Und das kann dauern.
Wie man sieht: kein Risiko!