traumpfad schrieb am 4. Mai 2004 12:16
> Aber immerhin besteht bei den Schweizer
> Steuerbehörden immer noch die Idee des Steuerzahlers als Kunde -
> unser Unternehmen bespricht regelmässig Steuerfragen mit der hiesigen
> Steuerverwaltung, damit wir von Anfang an eine optimale Lösung finden
> können.
Also, wenn sich so etwas hier in D auch mal einbürgern würde, wäre
eine grosse Party angesagt. Gestern erst kamen in der Sendung 'Fakt'
(ARD) einige skandalträchtige Fälle der Finanzpolitik, die ich so in
D nicht erwartet hätte. Es gibt nämlich offenbar für den
Finanzminister die Möglichkeit, Urteile des Finanzgerichtshofs in
seiner Anwendung auszusetzen. Wenn also ein Bürger sein Recht bis zum
Finanzgerichtshof durchgeklagt hat, und dieses Gesetz damit ab für
alle Bürger Rechtskraft hätte, kann der Finanzminister dafür sorgen,
daß dieses Gesetz nicht automatisch angewendet wird, sondern jeder
Bürger erneut den Klageweg beschreiten muss, um seinen Fall
individuell durchzusetzen. (Alternativ kann der Finanzminister die
Veröffentlichung eines Urteils beliebig verzögern. Erst mit der
Veröffentlichung kann das Urteil auch angewendet werden.)
Für Bürger und Richter eigentlich ein undenkbarer Zustand in einem
Rechtsstaat, aber leider hiesige Realität. Diese Aussetzung der
Anwendung wird natürlich nur bei Urteilen durchgeführt, die den Staat
Geld kosten. Ratschlag der Rechtsgelehrten: in jedem Fall klagen,
wenn bereits ein Urteil besteht, denn es wird bei diesen Aussetzung
nur mit der Faulheit und/oder Rechtsunsicherheit der Leute gerechnet.
Wenn die Schweizer nicht solche Ordnungs- und Sauberkeitsfanatiker
wären, und die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht von der aktiven
Teilnahme am örtlichen Vereinsleben abhängig wäre - ich glaube, ich
wäre schon längst Schweizer. ;-)
> Aber immerhin besteht bei den Schweizer
> Steuerbehörden immer noch die Idee des Steuerzahlers als Kunde -
> unser Unternehmen bespricht regelmässig Steuerfragen mit der hiesigen
> Steuerverwaltung, damit wir von Anfang an eine optimale Lösung finden
> können.
Also, wenn sich so etwas hier in D auch mal einbürgern würde, wäre
eine grosse Party angesagt. Gestern erst kamen in der Sendung 'Fakt'
(ARD) einige skandalträchtige Fälle der Finanzpolitik, die ich so in
D nicht erwartet hätte. Es gibt nämlich offenbar für den
Finanzminister die Möglichkeit, Urteile des Finanzgerichtshofs in
seiner Anwendung auszusetzen. Wenn also ein Bürger sein Recht bis zum
Finanzgerichtshof durchgeklagt hat, und dieses Gesetz damit ab für
alle Bürger Rechtskraft hätte, kann der Finanzminister dafür sorgen,
daß dieses Gesetz nicht automatisch angewendet wird, sondern jeder
Bürger erneut den Klageweg beschreiten muss, um seinen Fall
individuell durchzusetzen. (Alternativ kann der Finanzminister die
Veröffentlichung eines Urteils beliebig verzögern. Erst mit der
Veröffentlichung kann das Urteil auch angewendet werden.)
Für Bürger und Richter eigentlich ein undenkbarer Zustand in einem
Rechtsstaat, aber leider hiesige Realität. Diese Aussetzung der
Anwendung wird natürlich nur bei Urteilen durchgeführt, die den Staat
Geld kosten. Ratschlag der Rechtsgelehrten: in jedem Fall klagen,
wenn bereits ein Urteil besteht, denn es wird bei diesen Aussetzung
nur mit der Faulheit und/oder Rechtsunsicherheit der Leute gerechnet.
Wenn die Schweizer nicht solche Ordnungs- und Sauberkeitsfanatiker
wären, und die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht von der aktiven
Teilnahme am örtlichen Vereinsleben abhängig wäre - ich glaube, ich
wäre schon längst Schweizer. ;-)