Dampflokomotive schrieb am 25.07.2024 10:11:
Okay, also das mit dem Wachschutz macht tatsächlich Sinn. Aber jetzt Jugendschutz als Grund nennen, weshalb jemand nicht an der Waffe ausgebildet werden darf? Das ist schon etwas bizzar.
Vor allem müssen nicht die Rekrutierungsregeln für die BW geändert werden, sondern unser Waffengesetz, demzufolge bereits Kinder ab 12 in Schützenvereinen schießen lernen dürfen:
https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/alter
Waffen sollten generell nur von Volljährigen geführt werden. Am besten sogar erst ab 21 mit (hoffentlich) fortgeschrittener Reife.