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  • Geringverdiener i. R.

25 Beiträge seit 29.07.2024

Re: Mit 16 wählen dürfen, aber dann über Jugendschutz schwadronieren?

Das viele Rot hier irritiert mich. Grundsätzlich ist doch die Frage, ob wer zum Militär will oder nicht, hauptsächlich mal seine Sache. Es geht ja nicht um eine Pflicht.

Den Satz „Junge Menschen werden demnach im Schulunterricht vom Militär beeinflusst, während ihnen noch nicht die Reife zugestanden wird, an Bundestagswahlen teilzunehmen.“ halte ich für doppelt bedenklich.

1. Wenn jemand ein legales Angebot für die Zeit nach der Schule anbietet, ist das ein Angebot, jedoch keine Beeinflussung. Das Argument riecht doch sehr nach „Wehrdienst ist Kriegsdienst, wir wollen aber Frieden“. Dass Frieden aus Wehrhaftigkeit entsteht, wird jedoch dabei unter den Tisch gekehrt. Der Satz ist also reine Propaganda.

2. Minderjährige dürfen bei der Bundeswehr keine Entscheidungen treffen, die das Leben anderer Personen unmittelbar betrifft. Sie bekommen scharfe Munition nur in der Ausbildung unter Aufsicht. Das ist bei der Bundestagswahl nicht anders. Auch dort dürfen Jugendliche unter 18 nicht an Wahlen teilnehmen, die das Leben anderer Bürger beeinträchtigen kann. Auf anderen Ebenen (Europa, …) ist es jedoch bereits erlaubt.

Besonders Punkt 2 kann man kritisch sehen. Tatsächlich scheint aber das Mindestwahlalter aus genau diesem Grunde auf 18 Jahre festglegt. Die Konsequenz ist offensichtlich Personen unter 18 nicht zuzumuten. Meinetwegen kann das Mindestwahlalter immer 16 Jahre sein. Der Gebrauch der Schusswaffe aber nicht …

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