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  • killingfields

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Re: Eskalationsmacht

Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 23.06.2022 14:32:

Dieser ganze Konflikt ist bisher davon geprägt, dass die Eskalationsmacht unzweideutig bei Russland liegt. Russland eskaliert den Ukraine Konflikt zum ausgewachsenen Eroberungskrieg, ...

Es ist unbestreitbar, dass Russland völkerrechtswidrig in die Ukraine einmarschiert ist und einen Krieg vom Zaun gebrochen hat. Auch unbestreitbar ist, dass die Ukraine seit 2014 gezündelt hat. Falls es Dir nicht mehr bekannt ist, die Ukrainische Administration führt seit 2014 Krieg gegen ihre eigene russische Minderheit, wie es auch das Minsk Abkommen belegt. Bei diesem Bürgerkrieg starben bis Anfang 2022 rund 24.000 Menschen. Man kann also nicht sagen, dass die Ukraine nicht mit gezündelt hat.

Und das man sich deshalb, um des lieben Friedens willen, irgendwie mit Russland arrangieren solle. Ich denke das ist von der Prämisse her falsch, es ist eben kein Naturgesetz, und auch nicht unveränderbar.

Sorry, welche Wahl gibt es denn, außer diplomatisch mit Russland zu verhandeln oder Krieg zu führen?

Und in dem Zusammenhang steht für mich auch die Umsetzung der Sanktionen auf den Transitverkehr nach Kaliningrad.

Es werden nur Waren aus der EU nach Russland sanktioniert und umgekehrt. Aber nicht Waren von Russland nach Russland. Ansonsten hätte man früher auch nicht West-Berlin mit Waren aus dem Bundesgebiet beliefert dürfen.

Russland sollte deshalb die Umsetzung der Sanktionen auf den Güterverkehr nach Kaliningrad als ernste Warnung verstehen, Spielchen wie etwa die Einschränkung der Gaslieferungen nicht zu übertreiben.

Sorry, aber Du kannst doch nicht erwarten, wenn wir einen Vertrag nach dem anderen mit Russland brechen und uns auch nicht an internationales Recht gebunden fühlen, dass Russland sich umgekehrt weiterhin an unsere Verträge hält.

Internationales Recht verbietet z.B. die Beschlagnahmung und Enteignung von Eigentum ausländischer Geschäftsleute oder Länder. Es sei denn, sie haben gegen Gesetze des entsprechenden Landes verstoßen.

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