hoppeligerHase schrieb am 23.06.2022 13:51:
Alex Riemenschneider schrieb am 23.06.2022 13:19:
hoppeligerHase schrieb am 23.06.2022 12:56:
Jetzt argumentierst du mit dem Recht. Die Sanktionen selber sind m.E. schon nicht durchs Vlkerrecht gedeckt, weil es kein UN Mandat gibt. Oder habe ich da was verpasst?
Anscheinend. Nämlich den Grundsatz, dass - mit Ausnahme einer militärischen Aggression - Staaten auch ohne UN-Mandat Politik betreiben dürfen. Natürlich solange es nicht gegen völkerrechtliche Verträge oder völkerrechtliches Gewohnheitsrecht verstößt.
Lies mal die UN-Charta. Sie ist nicht soo kompliziert zu lesen.
Sanktionen, die einen Staat runieren sollen, entsprechen also dem Völkerecht? Weil Staaten "Politik betreiben dürfen(!)"? Interessant!
"Klingt komisch, ist aber so".
Man braucht deiner Ansicht nach also nicht nach Artikel 41 einen Beschluss des Sicherheitsrates, weil die Ruinierung ja nicht militärisch erfolgt.
Du verkennst den Sinn des Kapitels VII der UN-Charta. Da ist beschrieben, welche völkerrechtlich verbindlichen Maßnahmen der Sicherheitsrat beschließen kann und wie sie gegebenenfalls umgesetzt werden. Wenn der Sicherheitsrat einen Beschluß nach Artikel 41 fasst, sind alle Staaten verpflichtet, sich daran zu halten und dies kann auch militärisch durchgesetzt werden.
So zum Beispiel das Waffenembargo für Libyen. Auch wenn sich die russischen "Helden des Vaterlands" von Wagner noch die Türkei groß darum scheren.