In wie weit verstößt der Artikel gegen Art 5 GG?
Wurden in dem Artikel unwahre Äußerungen getätigt?
In wie weit wurde "zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert" oder "Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet".
Ich wäre da eher vorsichtig wegen § 186 § 187 StGB ...
Der Autor könnte geneigt sein die gegen solche Kommentare zu ziehen.
Ich bin auch kein Rechtsanwalt - aber ...