> Genau so gut reicht auch, wenn der Arbeitnehmer dem Chef mitteilt, dass er nicht zur Arbeit kommt.
In den Niederlanden gängige Praxis.
Erst ab einer bestimmten Dauer oder bei Mißbrauchsverdacht muß ein (Betriebs)Arzt aufgesucht werden.
> Genau so gut reicht auch, wenn der Arbeitnehmer dem Chef mitteilt, dass er nicht zur Arbeit kommt.
In den Niederlanden gängige Praxis.
Erst ab einer bestimmten Dauer oder bei Mißbrauchsverdacht muß ein (Betriebs)Arzt aufgesucht werden.