sschnee schrieb am 12.03.2022 19:40:
Wer nicht einverstanden ist, darf nach zwei Wochen vors Verwaltungsgericht ziehen.
Auf gar keinen Fall einen Rechtsweg offen lassen, denn jeder juristische Akt verbraucht Energie ;-)
sschnee schrieb am 12.03.2022 19:40:
Wer nicht einverstanden ist, darf nach zwei Wochen vors Verwaltungsgericht ziehen.
Auf gar keinen Fall einen Rechtsweg offen lassen, denn jeder juristische Akt verbraucht Energie ;-)