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  • Furnance

mehr als 1000 Beiträge seit 06.09.2016

Maßgeblich ist unter anderem der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung.

Der gilt übrigens für ALLE Eingriffe in den Straßenverkehr, nicht nur für Autos. Er ist eigentlich ein "Freiheitspamphlet", das verhindert, dass wir ohne gerichtsverwertbare Begründung daran gehindert werden können, uns auf öffentlichen Straßen so zu bewegen, wie wir es wollen. Eigentlich eine tolle Sache.

Aber während die lokalen Straßenverkehrsbehörden den 45er beim KfZ-Verkehr sehr genau nehmen, interessiert er sie bei der "Regulierung" des Fahrradverkehrs so gut wie gar nicht. Nach §2 STVO MÜSSEN nämlich ALLE Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, darunter eben auch Fahrräder. Gehwege sind tabu und ausschließlich für Fußgänger gedacht.

Insofern ist jedes sog. "Radweg"-Schild, das Fahrräder zur Benutzung eines "Radwegs" verpflichtet, ein schwerer Eingriff in den §45 - denn es ist ja immer gleichzeitige ein Verbot, auf der Fahrbahn zu radeln, was man nach §2 eigentlich sollte - und bedarf deshalb einer - Richtig! - gerichtsverwertbaren Begründung.

Warum steht "Radweg" in Anführungszeichen? Weil es in Deutschland keine Radwege gibt. Die gibt es in Holland. In Deutschland sind "Radwege" innerorts so gut wie immer einfach nur Gehwege, fast ausnahmslos sog. "gemeinsame Geh- und Radwege", oft genug viel zu schmal für beide. Und für Berufspendler ziemlich unbrauchbar und eher ein Hindernis-Parkours.

Die für die Radwegbenutzungspflicht geforderte "gerichtsverwertbare Begründung einer außergewöhnlichen Gefahrensituation" existiert meistens gar nicht! Man möchte halt einfach "traditionell" nicht, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren und die Autos behindern.

Deshalb bekommt praktisch jeder, der innerorts gegen einen gemeinsamen Geh- und Radweg vor dem Verwaltungsgericht klagt, Recht. Die Radwegbenutzungspflicht ist in den allermeisten Fällen illegal angeordnet und die Verwaltungsrichter können gar nicht anders, als die Benutzungspflicht aufzuheben. Aber die Klagehürden sind sehr hoch, jeder muss das als Privatmensch auf eigene Kosten und eigenes Risiko tun.

TL;DR: Es wäre schön, wenn diese Zusammenhänge in das öffentliche Bewusstsein dringen würden. Dann würde der ein oder andere KfZ-Lenker sich vielleicht zurücknehmen, bevor er in der Ortschaft aus dem offenen Fenster "RAAADWEEEEG" brüllt und rumfuchtelt, weil er sich von einem Fahrrad behindert fühlt. Die Chance, dass das gar kein Radweg ist und das Schild illegal da steht, ist riesengroß

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