... und das hat weniger etwas mit Religionszugehörigkeiten und Herkunft zu tun, als schlichtweg falsche Prioritäten.
Kann sich noch jemand an die Raubkopie-Abschreckungs-Spots erinnern? Oder an diverse Urteile mit sechsstelligen Schadenersatzbeträgen ggü. der Musikindustrie während der Hochzeit der Tauschbörsen? Da wurden Familien zu horrenden Beträgen verknackt, weil der Filius mit dem Donkey / Mule / Torrent kräftig Musik gezogen hat. Die eigentliche Straftat war das bei Tauschbörsen prinzipbedingte Weiterverteilen urheberrechtlicher Werke.
Bis zu fünf Jahre Knast oder horrende Schadenersatzzahlungen - für effektiv digitale Eigentumsdelikte. Damit überhaupt ein Schaden nachweisbar war, mussten "entgangene Einnahmen" herhalten als Begründung. Man hätte ja den Titel auch gekauft, hätte man ihn nicht an der Tauschbörse heruntergeladen.
Gäbe es wenigstens eine Relation zwischen (digitalen) Eigentumsdelikten und Kapitalverbrechen, man könnte das noch alles irgendwo rechtfertigen. Aber während man einen Raubkopierer der JVA zuführt, lässt man manchen Gewaltverbrecher wieder auf die Gesellschaft los - manchmal sogar nach 24 Stunden. Mit welcher Rechtfertigung? Wieso werden Eigentumsdelikte mit unverhältnismäßiger Härte verfolgt, Kapitalverbrechen in Relation aber viel zu lasch?
In meiner kleinen idealen Welt gibt es Gerichte und Gefängnisse aus gutem Grund: die Gesellschaft soll geschützt werden vor jenen, die sich nicht wohlfällig verhalten. Vor allen Dingen vor Mördern, Totschlägern und Vergewaltigern sollte die Gesellschaft geschützt werden! Es sollte hier nicht zuvorderst um Resozialisierung gehen* sondern um den Schutz der Gesellschaft vor gewalttätigen Menschen. Folgerichtig sollte es dann auch keine mildernden Umstände geben, weder Alkoholeinfluss noch Kriegstraumata noch kognitive Einschränkungen anderer Art.
Es geht also nicht um die Frage, ob der Täter nun Moslem war oder politischer Islamist. Ist mir vollkommen egal. Es geht um die Frage, wieso die Zahl der Messerdelikte zunimmt und wieso der Rechtstaat nicht entschieden vorgeht, die Gesellschaft vor diesen Menschen zu schützen. Dazu gehört für mich auch eine Revision der "Verhältnismäßigkeit" beim Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Wenn ein Polizist schon keine tödlichen Schüsse abgeben soll, dann sollten eben Hartgummigeschosse in den Dienstwaffen zum Einsatz kommen, damit sie einen Bewaffneten (Nahkampfwaffe oder Schusswaffe) sofort kampfunfähig machen können - und sich eben NICHT in persönliche Lebensgefahr begeben müssen wie der nun seinen Wunden erlegene Mannheimer Polizeibeamte.
Kurzum: das Standardvorgehen beim Festnehmen eines Bewaffneten sollte sein, den Bewaffneten zunächst mit nichttödlichem Schusswaffengebrauch handlungsunfähig zu machen und festzunehmen. Das ganze sollte dann in einem kurzen Einsatzbericht abgehandelt werden, statt einen Untersuchungsausschuss nach sich ziehen, ob der Schusswaffengebrauch rechtfertigbar sei. Es darf einfach nicht sein, dass ein Polizeibeamter seine eigene Sicherheit für Leib und Leben aufgeben muss, um einen Bewaffneten ergreifen zu können.
-----------------
*Resozialisierung ist bei Gewaltverbrechern Bringschuld und Teil des Strafprozesses. Solange der Resozialisierungsprozess nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, darf der Gefangene nicht in Freiheit entlassen werden. "Lebenslänglich" hätte dann auch die Bedeutung im eigentlichen Sinne für diese Menschen.