Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich. Wo bleibt der Aufschrei? (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871). Ähnliche Berichte unter http://news.doccheck.com/de/228007/implantate-immer-mehr-todesfaelle/, https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/06/pharmaindustrie-schlimmer-als-die-mafia und https://www.youtube.com/watch?v=-3-pi_8w6K8. Die meist unnötig aufgeschwatzte Computertomographie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm, wodurch u.a. Krebs und Tod hinzunehmen sind, vgl. z.B. https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Bestrahlungen des Kopfes führen auch zu Schlaganfällen, Demenz und dem Katarakt. Schon geringere Röntgen-Bestrahlungen sind eigentlich als Körperverletzung strafbar, vgl. BGH 2 StR 397/97. Implantate mit Schwermetallen werden zugemutet, führen jedoch zu Autoimmunkrankheiten, siehe http://toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php. Titandioxid (TiO2) ist für Lebensmittel zugelassen, obwohl es krebserregend ist, s. z.B. https://www.focus.de/gesundheit/news/zusatzstoff-titandioxid-e171-zerstoert-darmflora-und-kann-darmkrebs-beguenstigen-farbstoff-auch-in-mozzarella-enthalten_id_10750495.html. Titandioxid-Nanopartikel induzieren bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität, siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611. Titanimplantate können chronische Entzündungen verursachen, vgl. https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html). Sogar Gehäuse der Herzschrittmacher bestehen aus Titan, obwohl Titandioxid zu Rhythmusstörungen und veränderten EKG-Werten führt, wie sie für Herzerkrankungen typisch sind, vgl. https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/. Der Staat hat eigentlich Schutzpflichten aus Artikel 2 Absatz 2 GG und Artikel 20a GG. Dass Menschenrechte eingehalten werden, wird z.B. auch unter https://unschuldige.homepage.t-online.de/ bezweifelt.
Bei Menschenrechtsverletzungen mitmachen, wegschauen, vertuschen und verdrängen brachte nie Gutes.