Nein, denn in Siegen war die Täterin nur wegen Betäubungsmitteldelikten bekannt. Ruft einer bei seiner Tat irgendeine Botschaft, ist es Terrorismus, wenn nicht ist der Täter nur irre oder stand unter Stoff. Solange es diese kognitiv-dissonante Einstufung gibt, ist es doch müßig und sinnfrei über die Rechte der Ermittlungsbehörden zu disutieren.