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  • cronos_the_master_of_time

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Re: Es ist doch nicht nur Islamismus das Problem

Raistlin666 schrieb am 30.08.2024 18:10:

Bestes Beispiel sollte Nord Korea sein. Jemand der dort aufgewachsen und indoktriniert wurde, wird es genauso schwer haben wie ein Islamist, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, da diese nun mal grundverschieden sind.

Dennoch haben auch diese Menschen Recht auf Asyl.
Wenn man am Asylrecht nicht rumfingern will, so bleibt einem doch keine andere Wahl als isoliert gelegene Flüchtlingsunterkünfte die aber auch Angebote haben zur Integration und dann müsste per Einzelfall entschieden werden ob eine Integration möglich ist. Das wäre pragmatisch, aber kommt dann auch wieder mit einen Sack voll ethischer Probleme. Allein das Bild das deutsche wieder "Lager" errichten macht das eigentlich auch schon zu einem NoGo.

Somit eigentlich ein unlösbares Problem, denn entweder man verabschiedet sich vom Humanismus oder man steigert die Akzeptanz in der Bevölkerung, beides wird nicht passieren.

Stell ein Riesenrad in die Mitte un deklariere es als Vergnügungspark. In den meisten anderen Ländern dieser Welt sind Flüchtlingslager (in der Form von Zeltstädten) das normalste der Welt. Und vor allem sind sie temporär. Und wenn das Problem im Fluchtland vorbei ist, gehen die Flüchtlinge auch wieder heim.

Aber bitte nicht alles in einen Topf werfen. Asyl gibt es für politisch Verfolgte, nicht für Kriegs- Writschafts- oder Katastrophenflüchtlinge. Was es also braucht ist eine Reform des Asylrechts, bzw. eine Schaffung und Durchsetzung anderer Rahmenbedingungen.
z.B.
-die politische Verfolgung ist nachzuweisen, denn auch in einem sog. unsicheren Herkunftsland sind die allermeisten Menschen nicht politisch verfolgt. Also z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in einer Partei, die verfolgt wurde, Nachweis eine Publizistischen Tätigkeit, die Verfolgung auslöste, Nachweis der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit und Nachweis der Maßnahmen, durch welche diese verfolgt wird.
-eine Ferienfahrt in das Land, aus dem man floh, belegt, dass keine Verfolgung vorliegt-->abschieben
-der Unterhalt von Geschäftsbeziehungen ins Ursprungsland begründet einen Verdacht, dass keine Verfolgung vorliegt
-falsche Angaben bei Antragstellung (z.B. Alter entspricht nicht dem zahnärztlichen Befund) --> abschieben

Gruss cronos

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