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  • Harry Boeck

mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.2000

Da wäre ich vorsichtig...

Wer einen Gegenstand in der Öffentlichkeit ablegt, mit dem expliziten Ziel, dass der Gegenstand von der Öffentlichkeit benutzt wird, dürfte meines besten Gewissens nach jedweden Eigentums-Anspruch an diesem Gegenstand abgeben.

Plakate sind genau so etwas.

Wenn sie entgegen den ursprünglich vom Verteiler gewünschten Formen ANDRES GENUTZT werden, ist das sicherlich aus der Sicht des Verteilers schade, aber alles andere als eine Schädigung von fremdem Eigentum.

Wenn da jemand eine Eigentumsschädigung an solchen Gegenständen konstruieren wollte, müsste der dies sicherlich im Einklang mit den tausenden anderen Arten von Gegenständen tun, die üblicherweise in die Öffentlichkeit geschleudert werden, um fremde Menschen zu belästigen.

Ich sehe da zum Beispiel Potential zum Abglich mit Silvesterfeuerwerkskörpern. Auch die werden gezielt mit dem Wunsch, fremde Mitmenschen zu beeindrucken, in die Öffentlichkeit gepustet.

Gut, es gibt einen Unterschied: Feuerwerkskörper werden eher nicht an öffentliche Plätze geklebt. Aber durchaus schon mal verdrahtet, gesteckt oder anderweitig "befestigt".

Ist das jetzt also ebenso ein Verbrechen, solche Feuerwerkskörper, sollten deren Reste den Rest der Öffentlichkeit stören, anzufassen?

Ich gebe zu: Ich halte mich seit der Wende strikt an die Achtung fremden Eigentums, selbst wenn es solcherart belästigend in die Öffentlichkeit geschleudert wurde. Die Eigentümer von diesem Dreck sollen in ihrem Dreck schmoren, bis sie schwarz werden! Bezüglich Werbeplakaten mache ich da keine Ausnahme.

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