Der Aspekt mit der Entsorgung WÄRE natürlich durchaus ein Argument wert - WENN das denn so zutreffen WÜRDE (alles Konjunktiv, gelle).
In der Praxis sieht das doch eher so aus, dass die Wahlplakate von der Müllabfuhr mitgenommen werden. Und das entspricht auch ihrem tatsächlichen Wert. Ich habe noch nie erlebt, dass Wahlplakate von den Herausgebern entsorgt worden wären. Anderswo könnte sowas ja zutreffen, bei mir aber jedenfalls nicht.
Wenn sie also von den Herausgebern den TATSACHEN nach als Wegwerf-Produkte behandelt werden, warum sollte dann der gesamte Rest der Bevölkerung diese Dinger als mit Adresse versehene goldene Diademe behandeln? Ist natürlich Nonsense, diese Konstruktion.
Wie ist das eigentlich sonst so mit Müll, der herumliegt? DARF man zum Beispiel Dinge aus Mülltonnen entnehmen, sie verändern und wieder zurücklegen? Begehen Ermittler Straftaten, wenn sie sowas tun?
Ich vermute, diese Argumentation ginge gegen mich, denn irgendwann in letzter Zeit hatten wir schon mal so einen Fall in der Diskussion, wo es darum ging, dass jemand in der Mülltonne einer Familie irgendwas (belastendes? - ich weiß es nicht mehr) gesucht hat und dabei erwischt wurde. Und das ist wohl grenzwertig.
Herumliegende Papierfetzen dagegen darf jeder Bürger aufheben und entsorgen.
Eventuell kann man ja den Wahlplakaten einen höheren Schutzwert zubilligen, wenn sie denn ordentlich als Müll deklariert werden. Das kommt in mehrfacher Hinsicht den Tatsachen sehr entgegen.