wolfdieter schrieb am 26.02.2020 20:54:
Plakate kreativ verändern dürfen wir ansehen als Beschädigung. Muss halt der Schaden in Euro und Cent ermittelt werden (mäßig). Das ist Zivilrecht.
Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn das übertretene Gesetz benannt wird. Nicht geschehen, und so lange gilt: nulla poena sine lege.
Wenn die Bundeswehr durch unser Steuergeld finazierte Bauernfänger Plakate aufstellen lässt ist es eine bürgerliche Pflicht die dort vermittelten Botschaften richtig zu stellen.