unicornio rosa schrieb am 26.02.2020 22:44:
§ 303
Sachbeschädigung
Wird aber idR nur auf Antrag verfolgt, zuständig sind Polizei und StA. Oder bei öffentlichem Interesse, was dann die BW-Plakate angeht. Und ... nun ... bei 303 gilt die Verhältnismäßigkeit - Schaden im Centbereich wird wohl wenig bei rauskommen.
Jedenfalls nicht wirklich ein Betätigungsfeld für den Verfassungsschutz.