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Re: Jetzt mal nüchtern.

unicornio rosa schrieb am 26.02.2020 22:44:

§ 303
Sachbeschädigung

Wird aber idR nur auf Antrag verfolgt, zuständig sind Polizei und StA. Oder bei öffentlichem Interesse, was dann die BW-Plakate angeht. Und ... nun ... bei 303 gilt die Verhältnismäßigkeit - Schaden im Centbereich wird wohl wenig bei rauskommen.

Jedenfalls nicht wirklich ein Betätigungsfeld für den Verfassungsschutz.

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