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  • CAOS4.4

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Re: Jetzt mal nüchtern.

wolfdieter schrieb am 26.02.2020 20:54:

Plakate kreativ verändern dürfen wir ansehen als Beschädigung. Muss halt der Schaden in Euro und Cent ermittelt werden (mäßig). Das ist Zivilrecht.

Zur letzten Wahl gabs bei uns auch komplett gefälschte Wahlplakate. So tauchten zuerst AFD-Plakate mit (wimre) zweifelhaften Symbolen und Parolen und später dann die "Grün für Masseneinwanderung"-Plakate auf.

CAOS

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