chocochip schrieb am 21. September 2001 13:53:
>
> Wenn diese den Konflikt dazu hochstilisieren, dann muß man sie mit
> ihren eigenen Ausagen konfrontieren und klarmachen, daß zu unseren
> westlichen Werten eben auch die Diskussion über Themen gehört, die
> unangenehm, sind, daß das auch unsere "westlichen" Werte ausmacht.
--
Zum Titel möchte ich schweigen, mir genügt der Untertitel
Wenn wir <b>mehrheitlich</b> Kandidaten aus Staatsdienst und Exekutive
in eine gesetzgebende Versammlung wählen (müssen, mangels Alternativen)
und diese Scheinvolksvertreter sich dann auch noch - obwohl in keiner
Weise repräsentativ - mittlerweile 138 mal als verfassunggebende
Versammlung mißverstanden und das Grundgesetz unbefugt
verschlimmbessert haben, das denen lt. Artikel 20 GG als alleinige
Grundlage ihres Handelns gelten sollte, dann ist von Demokratie nicht
mehr viel übrig. Diktatur ist unkontrollierte, Demokratie kontrollierte
Administration, sie ist in Zeit und Umfang beschränkt.
• Dauerparlamentarier
• »sich selbst kontrollierende Kontrolleure (BVerfG. *)«
• sich selbst unkontrolliert bedienende Staatsdiener
waren nicht vorgesehen. Die klugen (originären) Autoren unsereres
Grundgesetzes hatten die Gefahr vorausgesehen und daher den
Artikel 137 GG zur Auflage für das Wahlrecht geschaffen. Die
Etablierten haben den (neben anderen, z.B. die Gewissensfreiheit
n. Artikel 38 GG) ständig mißachtet. Nun, da das Kind im Brunnen ist,
kann nur noch der Artikel 20,4 GG angewandt werden, un das müssen wir
schon selber tun.
Gruß, Albert
*)
http://akleffmann.bei.t-online.de/urteil.html
http://akleffmann.bei.t-online.de/inhalt.html
http://akleffmann.bei.t-online.de/spiessruten/
>
> Wenn diese den Konflikt dazu hochstilisieren, dann muß man sie mit
> ihren eigenen Ausagen konfrontieren und klarmachen, daß zu unseren
> westlichen Werten eben auch die Diskussion über Themen gehört, die
> unangenehm, sind, daß das auch unsere "westlichen" Werte ausmacht.
--
Zum Titel möchte ich schweigen, mir genügt der Untertitel
Wenn wir <b>mehrheitlich</b> Kandidaten aus Staatsdienst und Exekutive
in eine gesetzgebende Versammlung wählen (müssen, mangels Alternativen)
und diese Scheinvolksvertreter sich dann auch noch - obwohl in keiner
Weise repräsentativ - mittlerweile 138 mal als verfassunggebende
Versammlung mißverstanden und das Grundgesetz unbefugt
verschlimmbessert haben, das denen lt. Artikel 20 GG als alleinige
Grundlage ihres Handelns gelten sollte, dann ist von Demokratie nicht
mehr viel übrig. Diktatur ist unkontrollierte, Demokratie kontrollierte
Administration, sie ist in Zeit und Umfang beschränkt.
• Dauerparlamentarier
• »sich selbst kontrollierende Kontrolleure (BVerfG. *)«
• sich selbst unkontrolliert bedienende Staatsdiener
waren nicht vorgesehen. Die klugen (originären) Autoren unsereres
Grundgesetzes hatten die Gefahr vorausgesehen und daher den
Artikel 137 GG zur Auflage für das Wahlrecht geschaffen. Die
Etablierten haben den (neben anderen, z.B. die Gewissensfreiheit
n. Artikel 38 GG) ständig mißachtet. Nun, da das Kind im Brunnen ist,
kann nur noch der Artikel 20,4 GG angewandt werden, un das müssen wir
schon selber tun.
Gruß, Albert
*)
http://akleffmann.bei.t-online.de/urteil.html
http://akleffmann.bei.t-online.de/inhalt.html
http://akleffmann.bei.t-online.de/spiessruten/