Ein Wasserwerk in der Region hat vor ca. 30? Jahren eine Genehmigung zur Erhöhung der Wasser Förderung erhalten.
Nur gibt es dieses Wasserwerk nicht mehr und das aktuelle Wasserwerk ist nicht der direkte Rechtsnachfolger. Damit ist strittig, ob die Erhöhung der Wasser Förderung auch für das aktuelle Wasserwerk Gültigkeit hat. Eine Neubegutachtung des Wasserhaushalts kann incl. Gegengutachten und Prozess Jahre dauern.
(Die Elbevertiefung wurde nach 14 Jahren genehmigt, obwohl Hamburg diese brauchte, das Emssperrwerk wurde nach 10 Jahren genehmigt - kreativ Klagen anzetteln ist eine deutsche Spezialität)
Norbert