Da ja nun derlei Urheberrechtsverletzungen derart streng geahndet
werden, daß schon nicht mal vollmündige Jugendliche für eine
Allerwelts-Wegwerf-CD verknackt werden, frage ich mich, mit welcher
Begründung noch Gebühren auf Computer, Brenner . . . erhoben werden
dürfen.
Dann kann man auch nicht mehr alle Nutzer für eventuell mögliche
Urheberrechtsverletzungen bezahlen lassen, oder?
werden, daß schon nicht mal vollmündige Jugendliche für eine
Allerwelts-Wegwerf-CD verknackt werden, frage ich mich, mit welcher
Begründung noch Gebühren auf Computer, Brenner . . . erhoben werden
dürfen.
Dann kann man auch nicht mehr alle Nutzer für eventuell mögliche
Urheberrechtsverletzungen bezahlen lassen, oder?