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  • GuenterMuc

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Inanspruchnahme vom Rechten

marasek schrieb am 19. Februar 2004 22:03

> Das mit den Abmahnungen ist doch die komplette Willkür.
Es ist keine Willkür, denn du musst ja etwas tun um abgemahnt zu
werden. Ob du dir dessen bewusst bist, ist erstmal nicht
entscheidend.

> Verhältnismässigkeit ist auch nicht gewährleistet, wenn sich da jede
> Kanzlei den Streitwert aus den Fingern saugen kann.
Einen Streitwert musst du ansetzen, ob er in der genannten Höhe dann
tatsächlich gerechtfertigt ist, wird sich dann ja rausstellen.

> Das Gewaltmonopol
> des Staates sehe ich auch gefährdet, da sich hier private
> Institutionen zur Exekutive aufschwingen.
Das hat nichts mit Gefährdung des Gewaltmonopols zu tun, sondern
einfach um die Wahrnehmung von dir zustehenden Rechten. Wenn deine
Nachbarn Krach machen, ist es auch am besten, ihnen eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen zu lassen, um für
klare Verhältnisse zu sorgen. Insofern verhält sich die IFPI nicht
anders als eine Privatperson.

> Fazit: man müsste gegen die Praktik an sich klagen, bis hoch zum
> Bundesverfassungsgericht.
Wäre sicher interessant.

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