GuenterMuc schrieb am 20. Februar 2004 11:03
> marasek schrieb am 19. Februar 2004 22:03
>
> > Das mit den Abmahnungen ist doch die komplette Willkür.
> Es ist keine Willkür, denn du musst ja etwas tun um abgemahnt zu
> werden. Ob du dir dessen bewusst bist, ist erstmal nicht
> entscheidend.
das stimmt zwar schon, aber mir fehlt da einfach die transparenz.
üblicherweise kann ich mich auf mein unrechtsbewusstsein verlassen.
wenn meine private homepage zufällig www.wichtigemarke.de heisst,
habe ich halt pech gehabt. es geht mir ja nicht drum, dass sich jeder
mit "ich weiss von nix" rausreden kann, andererseits erwarte ich im
rechtsstaat rechtssicherheit. da wäre es angebracht, zumindest für
streitwert und anwaltsgebühren höchstwerte festzulegen. oder das man
firmen markenrecherche zumuten kann und privatleuten nicht.
abmahnwellen à la "explorer" haben mit recht und rechtstaat einfach
nichts mehr zu tun.
> > Verhältnismässigkeit ist auch nicht gewährleistet, wenn sich da jede
> > Kanzlei den Streitwert aus den Fingern saugen kann.
> Einen Streitwert musst du ansetzen, ob er in der genannten Höhe dann
> tatsächlich gerechtfertigt ist, wird sich dann ja rausstellen.
stellt sich eben nicht heraus, weil privatpersonen es selten drauf
ankommen lassen.
> > Das Gewaltmonopol
> > des Staates sehe ich auch gefährdet, da sich hier private
> > Institutionen zur Exekutive aufschwingen.
> Das hat nichts mit Gefährdung des Gewaltmonopols zu tun, sondern
> einfach um die Wahrnehmung von dir zustehenden Rechten. Wenn deine
> Nachbarn Krach machen, ist es auch am besten, ihnen eine
> strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen zu lassen, um für
> klare Verhältnisse zu sorgen. Insofern verhält sich die IFPI nicht
> anders als eine Privatperson.
das ist aber in meinen augen schwachfug. im zweifel beschwere ich
mich erst beim vermieter oder hole die polizei. eine
unterlassungserklärung bei der ich dem nachbarn noch die
anwaltskosten reinwürge ist für mich eine form der selbstjustiz. kann
ich gleich rübergehen und ihm eine reinhauen.
> > Fazit: man müsste gegen die Praktik an sich klagen, bis hoch zum
> > Bundesverfassungsgericht.
> Wäre sicher interessant.
> marasek schrieb am 19. Februar 2004 22:03
>
> > Das mit den Abmahnungen ist doch die komplette Willkür.
> Es ist keine Willkür, denn du musst ja etwas tun um abgemahnt zu
> werden. Ob du dir dessen bewusst bist, ist erstmal nicht
> entscheidend.
das stimmt zwar schon, aber mir fehlt da einfach die transparenz.
üblicherweise kann ich mich auf mein unrechtsbewusstsein verlassen.
wenn meine private homepage zufällig www.wichtigemarke.de heisst,
habe ich halt pech gehabt. es geht mir ja nicht drum, dass sich jeder
mit "ich weiss von nix" rausreden kann, andererseits erwarte ich im
rechtsstaat rechtssicherheit. da wäre es angebracht, zumindest für
streitwert und anwaltsgebühren höchstwerte festzulegen. oder das man
firmen markenrecherche zumuten kann und privatleuten nicht.
abmahnwellen à la "explorer" haben mit recht und rechtstaat einfach
nichts mehr zu tun.
> > Verhältnismässigkeit ist auch nicht gewährleistet, wenn sich da jede
> > Kanzlei den Streitwert aus den Fingern saugen kann.
> Einen Streitwert musst du ansetzen, ob er in der genannten Höhe dann
> tatsächlich gerechtfertigt ist, wird sich dann ja rausstellen.
stellt sich eben nicht heraus, weil privatpersonen es selten drauf
ankommen lassen.
> > Das Gewaltmonopol
> > des Staates sehe ich auch gefährdet, da sich hier private
> > Institutionen zur Exekutive aufschwingen.
> Das hat nichts mit Gefährdung des Gewaltmonopols zu tun, sondern
> einfach um die Wahrnehmung von dir zustehenden Rechten. Wenn deine
> Nachbarn Krach machen, ist es auch am besten, ihnen eine
> strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen zu lassen, um für
> klare Verhältnisse zu sorgen. Insofern verhält sich die IFPI nicht
> anders als eine Privatperson.
das ist aber in meinen augen schwachfug. im zweifel beschwere ich
mich erst beim vermieter oder hole die polizei. eine
unterlassungserklärung bei der ich dem nachbarn noch die
anwaltskosten reinwürge ist für mich eine form der selbstjustiz. kann
ich gleich rübergehen und ihm eine reinhauen.
> > Fazit: man müsste gegen die Praktik an sich klagen, bis hoch zum
> > Bundesverfassungsgericht.
> Wäre sicher interessant.